Was ernährt mich?

Dienstbezüge für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Seit dem 1. Juli 2022 erhalte ich, so wie alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.323,29 € monatlich vor Steuern und Abgaben. Die Aufwandsentschädigung wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages bezahlt und unterliegt der Einkommenssteuer und den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Sozialversicherung.

Amtsausstattung (Erstattungen für dienstliche Aufwendungen vom Deutschen Bundestag)

Auch bei mir und den anderen Mitgliedern des Deutschen Bundestages entstehen während der Ausübung des parlamentarischen Mandats verschiedene Kosten. Hierfür zahlt die Bundestagsverwaltung den Abgeordneten Pauschalen, um die Kosten zu decken. Folgende Pauschalen stehen allen Abgeordneten zur Verfügung:

a) Allgemeine Kosten: 4.725,48 € erhalte ich seit dem 01.01.2023 zur Begleichung von Aufwendungen. Darunter fallen z.B. die Büromiete für das Wahlkreisbüro, Kosten für die Wahlkreisbetreuung usw.

b) Büroausstattung/Konto für Sachleistungen: Zusätzlich erhalte ich einen jährlich Betrag in Höhe von bis zu 12.000 € zur Beschaffung von Büromaterialien, Geräten wie Laptops mit Zubehör, IT-Ausstattung für mein Wahlkreisbüro und das Abgeordnetenbüro in Berlin.

c) Reisekosten: Die meisten Sitzungen des Deutschen Bundestages wie Plenartagungen, Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Berlin statt. Die Reisekosten der An- und Abreise nach Berlin für Sitzungen, an denen ich teilnehmen, werden durch den Bundestag nicht übernommen. Von der Bundestagsverwaltung bekomme ich, so wie  alle Abgeordneten, eine Netzkarte der Deutschen Bahn, mit der ich jederzeit mit dem Zug reisen kann. Wenn ich eine Dienstreise im Rahmen meines Mandates unternehme, werden die anfallenden Kosten ausnahmsweise durch die Bundestagsverwaltung übernommen.

Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Als Mitglied des Deutschen Bundestages kann ich im Rahmen einer Pauschale, die vom Bundestag festgelegt wird, eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung meiner Abgeordnetentätigkeit beschäftigen. Seit dem 01.04.2022 beträgt der verfügbare monatliche Betrag hierfür 23.205,- € je Mitglied des Deutschen Bundestages. Dieser Betrag wird nicht an mich ausgezahlt, sondern die Bundestagsverwaltung übernimmt die Abrechnung der Gehälter.

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach Tarifvertrag in Anlehnung an den TVöD-Bund bezahlt.

 

Weitere Informationen zu den Dienstbezügen und Pauschalen erhältst du hier: Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages 

Nebeneinkünfte

Ich beziehe keinerlei Nebeneinkünfte.