Am 26. September 2021 haben die Bürgerinnen und Bürgen den 20. Deutschen Bundestages gewählt. Dort wurde ich als einer von insgesamt 736 Abgeordneten gewählt. Der Bundestag ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundestag hat fünf große Aufgaben:
1. Gesetzgebung
Alle Bundesgesetze werden im Bundestag beraten und verabschiedet. Die Entwürfe von neuen oder überarbeiteten Gesetzen können durch Fraktionen und Abgeordnete in den Bundestag eingebracht werden. Dabei findet über den Gesetzesentwurf in einem festen Ablauf die Beratung, Debatte und die Abstimmung statt.
2. Kontrolle
Die Abgeordneten des Bundestages kontrollieren als Vertretung des Deutschen Volkes, neben der Entscheidung über Gesetzesentwürfe, die Bundesregierung. Dabei stehen den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zahlreiche Instrumente wie Kleine und Große Anfragen, sowie während einer Plenarsitzung die Aktuelle Stunde zur Verfügung, um sich über die Arbeit und ihre Vorhaben zu informieren.
3. Haushalt
Auch über den Haushalt der Bundesrepublik entscheiden die Mitglieder des Bundestages. In den Haushaltsdebatten wird sehr viel diskutiert und abgestimmt, dabei werden neben der grundsätzlichen politischen Linie der Bundesregierung, auch die Etats einzelner Ministerien und Ressorts debattiert.
4. Wahl des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin
Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird in Deutschland nicht bei der Bundestagswahl gewählt, sondern auf Vorschlag des Bundespräsidenten durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die Wahl des Kanzlers oder der Kanzlerin erfolgt in einer geheimen Wahl. Der Kandidat oder die Kandidatin benötigt eine absolute Mehrheit von den Stimmen des Bundestages. Anschließend wird der neue Kanzler oder die neue Kanzlerin durch den Bundespräsidenten bzw. die Bundespräsidentin ernannt und legt seinen/ihren Amtseid gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Bundestag ab. Nachdem der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin vereidigt wurde, kann er oder sie die Bundesministerinnen und Bundesminister vorschlagen.
5. Wahl des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird nicht durch den Deutschen Bundestag gewählt. Diese Aufgabe übernimmt die größte parlamentarische Versammlung in Deutschland, die Bundesversammlung. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie aus genauso viele Vertreter und Vertreterinnen der Bundesländer. Die Bundesversammlung tritt nur alle 5 Jahre im Reichstagsgebäude zusammen.
Die Entscheidungen, die wir im Bundestag treffen, werden zuvor in Ausschüssen diskutiert. Alle Abgeordneten haben dafür bestimmte Themen, in denen sie sich besonders gut auskennen. Meine findest du hier: Meine Ausschüsse
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Die Präsidentin organisiert und leitet den Bundestag, legt fest, was alles zu tun ist und leitet die Sitzungen. Außerdem vertritt sie den Bundestag nach außen. Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident wird alle vier Jahre in der ersten Sitzung nach einer Bundestagswahl gewählt.
Die Fraktionen im Deutschen Bundestag
Nach der Bundestagswahl vom September 2021 hat sich der Bundestag zur 20.Legislaturperiode konstituiert. Fast alle 736 Mitglieder des Bundestages gehören einer der folgenden Fraktionen an:
- SPD
- CDU/CSU
- Bündnis 90/Die Grünen
- FDP
- AfD
- Die Linke

Weitere Informationen zu der Arbeit des Bundestages findest du hier: Deutscher Bundestag
Was macht der Bundesrat und die Bundesregierung?
Bundesrat
Der Bundesrat hat 69 Mitglieder, die sich aus den Regierungen der Bundesländer zusammensetzen. Jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen und je nach Einwohnerzahl weitere Stimmen. Auch der Bundesrat zählt zu den Verfassungsorganen in der Bundesrepublik Deutschland. Durch den Bundesrat haben die Länder die Möglichkeit, bei der Gesetzgebung sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitzuwirken.
Hier geht’s zum Bundesrat
Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den für die unterschiedlichen Ministerien ernannten Bundesministerinnen und Bundesminister. Ihre Aufgabe als Verfassungsorgan ist die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen sowie der Vollzug der Gesetze. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wird durch den Deutschen Bundestag gewählt, anschließend kann er/sie dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidenten die Bundesministerinnen und Bundesminister vorschlagen.
Hier geht’s zur Bundesregierung