In dieser Woche berieten wir abschließend das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des zweiten Sozialgesetzbuches, mit dem die Sanktionen in der Grundsicherung bis zur Einführung des Bürgergelds ausgesetzt werden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir einige wichtige Änderungen durchgesetzt: Das Sanktionsmoratorium wird bis in den Sommer 2023 bzw. ein Jahr nach Inkrafttreten gelten und endet nicht – wie ursprünglich geplant – bereits Ende 2022.
Zudem haben wir erreicht, dass Meldeversäumnisse nicht mehr – wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen – vom Moratorium ausgenommen sind. Nur bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind jetzt weiterhin Sanktionen möglich. Denn wer wiederholt nicht zum vereinbarten Termin erscheint, dem kann schlecht geholfen werden. Leistungskürzungen bei mehrfachen Meldeversäumnissen sind dann aber nur in Höhe von 10 statt bisher im Umfang von bis zu 30 Prozent möglich.
Die sogenannten Mitwirkungspflichten wollen wir im Bürgergeld neu regeln. Künftig sollen sich Leistungsberechtigte und Jobcenter auf Augenhöhe begegnen. Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen durch mehr Respekt und Würde zu schaffen.