Mindestfüllstände für Gasspeicher schaffen Sicherheit

Bild: Marco Meidinger

Mit rund 24 Milliarden Kubikmetern verfügt Deutschland über das größte Erdgasspeichervolumen in der Europäischen Union. Dennoch verzeichnen die deutschen Gasspeicher aktuell einen historischen Tiefstand – und haben auch deshalb den Gaspreis für Verbraucher:innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten nach oben gedrückt. Die Ursache hierfür ist struktureller Natur: Auf dem deutschen Gas-markt erwerben private Betreiber eine bestimmte Füllkapazität und entscheiden allein über den Füllstand der Gasspeicher.

Deshalb brachten die Regierungskoalitionen in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf ein, der die Betreiber von Gasspeichern künftig an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet (zum 1. August: 65 Prozent; zum 1. Oktober: 80 Prozent; zum 1. Dezember: 90 Prozent, zum 1. Februar: 40 Prozent). Von zentraler Bedeutung ist hierbei der genannte Marktgebietsverantwortliche – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland –, der den Füllstand der Gasspeicher kontinuierlich überwacht.

In einem ersten Schritt werden die Speicher über den Markt gefüllt. Ergeben sich Differenzen zwischen Füllstandsvorgabe und tatsächlichem Füllstand, können Kapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen gesondert ausgeschrieben werden (so genannte „Strategic Storage Based Options“, SSBOs). Sollten dann immer noch Lücken bestehen, kann der Marktgebietsverantwortliche selbst Gas und Speicherkapazitäten erwerben und dieses einspeichern.

Nutzen die Speichernutzer die von ihnen gebuchten Kapazitäten nicht, können sie ihnen entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist, eine Hortung von Kapazitäten zu vermeiden und Anreize für die Befüllung der gebuchten Kapazitäten zu schaffen.