Mehr als zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger sind vollständig geimpft. Grundrechtseingriffe wie Ausgangssperren oder die flächendeckende Schließung von Betrieben und Schulen sind angesichts der hohen Zahl geimpfter Personen nicht mehr gerechtfertigt. Gleichzeitig ist die Pandemie noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Die 7-Tage-Inzidenz liegt deutschlandweit über 300. Immer mehr Krankenhäuser und Intensivstationen gelangen an ihre Kapazitätsgrenze.
Mit der erstmaligen Feststellung einer epidemischen Lage hat der Deutsche Bundestag im März 2020 im Infektionsschutzgesetz ein Sonderrecht geschaffen. Ein Sonderrecht für die Bundesregierung und vor allem für das Gesundheitsministerium, um unmittelbar und ohne Parlamentsbeteiligung Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie anzuordnen. Ein Sonderrecht auch für die Länder, für die Bekämpfung von COVID-19 besondere Schutzmaßnahmen anordnen zu können, die mit teils schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen verbunden waren. An Ausgangsbeschränkungen oder flächendeckende Schließungen von Betrieben und Unternehmen sei hier erinnert. Gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP haben wir dieses verfassungsrechtlich problematische Sonderrecht im Infektionsschutzgesetz abgeschafft.
In dieser Woche beriet der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Bundesweit wird verbindlich eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Personennah und -fernverkehr gelten. Zudem führen wir wieder eine Homeoffice-Angebotspflicht ein. Dort, wo es betrieblich möglich ist, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten können.
Darüber hinaus erhalten die Bundesländer konkrete Handlungsoptionen, um die Pandemie effektiv und rechtssicher, und gleichzeitig grundrechtsschonend einzudämmen. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, die Anwendung von Hygienekonzepten, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten und öffentlichen Raum sowie 2G/3G/3GPlus/2GPlus-Regelungen und kapazitäre Beschränkungen insbesondere in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen. Zudem können die Länder die Kontaktdatenverarbeitung anordnen.
Da sich die Lage in einigen Bundesländern bereits dramatisch zuspitzt, ist im neuen Gesetz eine eingeschränkte Länderöffnungsklausel enthalten. Sofern das jeweilige Landesparlament mehrheitlich zustimmt, können die Bundesländer weitergehende Maßnahmen beschließen. Darunter fallen beispielsweise die Absage von Veranstaltungen oder die vorübergehende Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangsperren, die flächendeckende Schließung von Hotels, Restaurants, Sportstätten, Schulen und Geschäften sowie das Verbot religiöser Zusammenkünfte die sind dagegen nicht mehr möglich.
Darüber hinaus sind folgende Regelungen verlängert:
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 19. März 2022),
- Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 19. März 2022),
- Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkranken-tage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022),
- Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (bis Ende 2022),
- Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Betreuungseinrichtungen (bis 19. März 2022),
- Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19 Impf- oder Serostatus zu verarbeiten (bis 19. März 2022).
- Die Krankenhäuser erhalten zudem bei der voll- oder teilstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Infektion zusätzlich einen zeitlich befristeten Ver
Fälschung von Impfpässen wird strafbar
Darüber hinaus haben wir Klarstellungen im Strafgesetzbuch beschlossen, um künftig besser gegen Fälschungen und den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. Wir wollen so zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern.
Dazu haben wir die Eintragung unrichtiger Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen ausdrücklich unter Strafe gestellt. Blankett-Impfausweise sind Impfausweise, die noch nicht personalisiert sind. Für den effektiven Schutz ist es außerdem unerlässlich, dass auch schon das Vorbereiten von Blankett-Impfausweisen und der Handel damit unter Strafe stehen.
Darüber hinaus wurden die Strafgesetze zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen ausgeweitet. Wer zur Täuschung Impfausweise oder Testzertifikate ausstellt, obwohl er dazu nicht befugt ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch machen sich künftig Ärztinnen und Ärzte strafbar, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellen. Der Gebrauch gefälschter Impfausweise und Testzertifikate wird ebenfalls umfassend bestraft.
Die Änderungen wurden diese Woche im Bundestag beschlossen. Den Gesetzentwurf gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf