Aber woran arbeiten wir jetzt gerade noch, was wollen wir im „Endspurt“ noch erledigen?
Fast fertig sind wir mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen. Benachteiligte Kinder und Jugendliche und ihre Familien werden in Zukunft von einer besseren Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten und anderen wichtigen Akteuren profitieren. Damit Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser geschützt sind, werden die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis erhöht. Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern stärken wir unter anderem durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten. Junge Menschen erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Es werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die bei Konflikten beraten, unterstützen und vermitteln. Selbstvertretungen von Eltern, Kindern oder Jugendlichen haben künftig einen Anspruch auf Einbeziehung und Unterstützung.
Für alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Behinderung, und ihre Familien ist die Kinder- und Jugendhilfe künftig die zuständige Anlaufstelle.
In einem ausführlichen Beteiligungsprozess im Jahr 2019 haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Bund, Ländern und Kommunen die Grundlage für die jetzt fast fertige Neufassung des KJSG. Auf diesen externen Fach- und Sachverstand konnten wir in den parlamentarischen Beratungen gut aufbauen: Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe.
Die Gründung der Gleichstellungsstiftung steht ebenfalls kurz vor dem Abschluss. Damit lösen wir ein von der SPD initiiertes Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Hochdruck für die Gründung der Stiftung eingesetzt.
Die Corona-Krise offenbart Gleichstellungsdefizite besonders drastisch und macht deutlich, wie wichtig die Gründung einer Bundesstiftung für Gleichstellung ist. Die Stiftung hat zum Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen und die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen nachhaltig voranzubringen. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass die Stiftung mit Sitz in Berlin zeitnah ihre Arbeit aufnehmen kann. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes kann mit dem Stiftungsaufbau begonnen werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war immer klar, dass wir eine solche Stiftung brauchen. Die Stiftung ist ein Riesenschritt für die Gleichstellung in Deutschland. Uns geht es darum, die Gleichstellungspolitik in Deutschland strukturell zu stärken.“
Mehr Frauen in Führungsposten zu bringen und mit ihnen und für sie die Gläserne Decke zu durchbrechen – dafür steht in meinen Kalender das Kürzel „FüPoG II“. Erstmals soll es verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben. Das ist ein Riesenschritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Mit dem Gesetz tragen wir dazu bei, die Gleichstellung von Frauen und Männern und somit die Modernisierung unserer Gesellschaft entschieden voranzubringen. Nach zähen Verhandlungen konnten wir unseren Koalitionspartner von der Notwendigkeit einer Vorstandsquote überzeugen. Jetzt ist es wichtig, im parlamentarischen Verfahren nicht locker zu lassen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es selbstverständlich, dass Frauen und ihre Expertise in die Führungsetagen großer Unternehmen gehören. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, davon profitiert die gesamte Gesellschaft.
Hakelig wird es mit den Kinderrechten im Grundgesetz. Die Bundesregierung hat sich auf einen Formulierungsentwurf geeinigt. Dieser Entwurf ist für uns die Grundlage, um zusammen mit den anderen demokratischen Parteien eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung zu mobilisieren. Für jede Grundgesetzänderung brauchen wir allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wir sind mitten in Gesprächen, diese große Chance zu nutzen. Wir freuen uns über jedes Engagement und Bündnis, das uns dabei unterstützt, den guten Entwurf der Bundesregierung im Sinne der Kinder noch besser zu machen. Unser Ziel ist klar: Kindeswohl bekommt Verfassungsrang. Dass das möglich ist, verdanken wir übrigens auch dem beharrlichen Druck der Kinderrechtsorganisationen.“
Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz haben wir die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Schulkinder bis in den Nachmittag betreut werden können.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit zwei Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
Für uns ist eine gute Ganztagsschule eine Frage der Gerechtigkeit. Sie erhöht die Bildungschancen aller Kinder und sie erhöht die Chancengleichheit. Der soziale Hintergrund entscheidet in der Ganztagsschule weniger über den Bildungserfolg, als ohne Ganztag. Eltern können Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren.
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Rechtsanspruch ab 2025 selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Über die konkreten Schritte dahin wird allerdings derzeit noch mit den Ländern verhandelt.
Last but not least gibt es endlich minimale Bewegung bei der Union zum Thema „Verstetigung der Finanzierung der Programme gegen Rechtsextremismus und Rassismus“. Das Innenministerium und das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben sich dazu auf ein Eckpunkte-Papier geeinigt. Die Abstimmung des Eckpunkte-Papiers zwischen den beteiligten Ministerien wurde aber zwischenzeitlich vom Kanzleramt wieder aufgehalten.
Wie man sieht, werden diese letzten Wochen bis zur Parlamentarischen Sommerpause alles andere als langweilig. Aber die Wählerinnen und Wähler haben uns ja auch nicht zum Rumsitzen gewählt und so versuchen wir, auch auf den letzten Metern noch so viele sozialdemokratische Positionen wie möglich in die Verhandlungen einzubringen. Dies gilt für alle Mitglieder der SPD-Landesgruppe und für die gesamte Fraktion.