Unsere beschlossenen Anträge – Außerordentliche Landeskonferenz 2021

Auf der außerordentlichen Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein am 27.03.2021 wurden 3 Anträge aus dem Kreis Segeberg beraten und beschlossen.

Wir haben euch unsere beschlossenen Anträge einmal zusammengestellt:

Gesunde und nachhaltige Ernährung für Alle – Bildung und Erkennbarkeit Ausbauen

Die Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein möge beschließen und an die Landtagsfraktion und Bundestagsfraktion weiterreichen:

Die Jusos Schleswig-Holstein fordern die SPD-Landtagsfraktion, die SPD SH, die SPD, den Juso-Bundeskongress und die Bundestagsfraktion auf: Ernährung soll gesünder und nachhaltiger sein. Dazu bedarf es bessere Bildung zum Thema Lebensmittel sowie bessere Erkennbarkeit des Nährwerts derselben.

Konkret fordern wir:

  • Nahrungstechnische Bildungsmaßnahmen ab dem Grundschulalter, Bildungsangebote und Kampagnen für alle Altersgruppen
  • Gesundes und kostenloses Nahrungsangebot in Schulen und Kindergärten, langfristig setzen wir uns für die frische Zubereitung der Mahlzeiten ein
  • Den Nutri-Score oder ein ähnliches Modell verpflichtend einzuführen und gegen Aufweichung der Berechnungsgrundlage schützen.
  • Bessere Verwertung übriggebliebene Lebensmittel u.a. durch schaffen einer Möglichkeit zur Weiterverwendung nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nach französischem Vorbild.

Zudem wird die SPD Bundestagsfraktion dazu aufgefordert, sich schnellstmöglich gemäß ihrem Positionspapier „Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen bekämpfen“ für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, die es Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändlern ab einer bestimmten Größe verbietet, noch genießbare Lebensmittel zu entsorgen, oder absichtlich unbrauchbar zu machen. Die Unternehmen sollen zu einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, die Lebensmittel retten und weitergeben, verpflichtet werden.

Begründung

Die Präsenz des Internets und des Fernsehens spielt schon zu einem frühen Zeitpunkt in der Kindheit eine große Rolle. Neben den eigentlichen Inhalten dieser, findet sich dort auch viel Werbung, beispielsweise für ungesunde Lebensmittel. Das Internet und Fernsehen haben allgemein einen großen Einfluss auf das Konsumverhalten, aber es beeinflusst auch die Vorstellung von Kindern über eine gesunde Ernährung. Mit der Maßnahme von Nahrungstechnischer Bildung, die schon im Grundschulalter beginnt, möchten wir ein Bewusstsein für gesunde Ernährung aufbauen und allgemein grundlegendes Wissen über Lebensmittel vermitteln, um von Beginn an Krankheiten, wie beispielsweise Typ-2-Diabetis, vorzubeugen. Des Weiteren soll durch diese Maßnahme das Wissen über gesunde Ernährung in die Familien getragen werden. Zudem wären Elternabende oder Informationsbroschüren ein Weg die Eltern direkt zu informieren. Bisher ist der sogenannte „Nutri-Score“ nicht verpflichtend und wurde nur von wenigen Supermärkten eingeführt. Jedoch informiert der Nutri-Score schnell und einfach über die Nährbarkeit von Lebensmitteln und führt dazu, dass weniger ungesunde Lebensmittel in den Einkaufswagen wandern. Außerdem entkräftet er Werbemaßnahmen für ungesunde Produkte und gibt dem Käufer selbst die Chance, schnell und einfach erkennen zu können, wie gesund oder ungesund ein Produkt ist. Des Weiteren ist es wichtig, dass der Nutri-Score einheitlich und strikt festgelegt ist, somit soll er sich nicht von Supermarkt zu Supermarkt unterscheiden und nicht verändert werden können, sodass Produkte, die eigentlich ungesund sind, plötzlich einen positiven (grünen) Nutri-Score haben. Allgemein sollen damit Verwirrungen und Irreführungen ausgeschlossen werden.

 

Antrag für eine komplette Finanztransaktionssteuer (FTS)

Die Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein möge beschließen und an die Bundestagsfraktion weiterreichen:

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die zügige Einführung einer kompletten FTS auf nationaler Ebene oder durch eine multilaterale Einigung(z.B. mit Österreich) ein. Das Ziel ist weiterhin eine europäische FTS nach den folgenden Kriterien, jedoch scheint diese nicht ohne einen nationalen Zwischenschritt möglich.

Das bisherige Konzept von Bundesfinanzminister Scholz (Besteuerung von börsengehandelten Aktien und Anleihen mit 0,2%) soll erweitert werden um:

  • um die Besteuerung von Derivaten (insb. Derivate auf Aktien, Anleihen, Zinsen und ETFs) mit 0,02%,
  • die Besteuerung von Anleihen-Transaktionen, ebenfalls mit 0,2%
  • die Besteuerung des Außerbörslichen Handels mit einem höheren Steuersatz als auf den regulären Börsenhandel
  • die Besteuerung des Hochfrequenzhandels. Ziel ist die Unterbindung von unnützem Hochfrequenzhandel und Spekulationen. Ausdrücklich geschützt werden sollen Kleinanleger, die ihr Geld vor der Inflation retten wollen

Ausdrücklich geschützt werden sollen Kleinanleger, die ihr Geld vor der Inflation retten wollen

Die Rahmenbedingungen der Steuererhebung

Die Besteuerung soll, wie bisher auch vorgesehen auf Basis des Ausgabeprinzips erfolgen. Um die Finanzierungsmöglichkeiten von Staaten und die Geldpolitik nicht zu beeinträchtigen, soll die erstmalige Emission von übertragbaren Wertpapieren (inklusive Staatsanleihen) auf den Primärmarkt von der FTS ausgenommen werden. Ebenfalls sollen weiterhin Aktien von Unternehmen mit einer Kapitalisierung von unter 1 Mrd. Euro von der FTS ausgenommen werden. Zur Erhebung dieser Steuer soll ein zentralisiertes elektronisches Clearingsystem angewendet werden, welches die Steuer bei einer Eigentumsübertragung automatisch an das Finanzamt abführt. Von einer Steuer per Selbsterklärung oder einer Mischform aus Clearingsystem und Selbsterklärung (wie in FR oder ITA) soll abgesehen werden. Große Ausnahmen wie z.B. für das „market making“ sind nicht vorgesehen, um Steuerschlupflöcher zu vermeiden.

Mittelfristige Besteuerung des Hochfrequenzhandels

Um den Hochfrequenzhandel effektiv zu besteuern, ist der Aufbau einer geeigneten IT-Infrastruktur unabdingbar. Mit dieser soll eine zentrale Datenplattform zu Orderaktivitäten im (Milli-)Sekundenbereich aufgebaut werden, um Transparenz für die Börsenaufsichten zu schaffen, sowie um eine effektive Besteuerung zu gewährleisten. Verwendung des Steueraufkommens Das aus der FTS resultierende Steueraufkommen ist keinem festem Ausgabeposten zuzuordnen. Die Jusos empfehlen jedoch, einen Teil des Steueraufkommens für eine bessere Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte einzusetzen, sowie die durch die Anhebung des jährlichen Freibetrags um 50€ (von 801€ auf 851€) entstehenden Kosten zu decken.  decken.

Begründung

Das bisherige Konzept von Olaf Scholz auf Basis einer deutsch-französischen Kooperation wird von vielen Seiten zu Recht als nicht umfassend genug kritisiert. So wird der größte Teil des Finanzmarktes (u.a. macht der Derivatehandel einen Großteil d. Transaktionen aus) von der Steuer ausgenommen und es droht, dass nicht die gewünschte Wirkung der Steuer, als auch der gewünschte Ertrag aus der Steuer erreicht wird. Zudem besteht das Risiko der Steuervermeidung durch Abwanderung in die nicht besteuerten Sektoren. Wir fordern daher eine Erweiterung des bisherigen Vorschlags und diesen auch als nationalen Alleingang durchzusetzen. Dieser Alleingang kann jedoch mit anderen Nationen (Österreich stellt zurzeit auch Forderungen nach einer kompletten FTS) abgesprochen werden, wichtig bleibt jedoch eine schnelle Umsetzung einer FTS, da die Einnahmen in der Pandemie gut zu gebrauchen wären und das Bundesfinanzministerium zurzeit in sozialdemokratischer Hand ist. Es bleibt weiterhin das Ziel, die EU Länder von unserem Vorhaben zu überzeugen und so mit einem kleinen nationalen Umweg das Ziel von einer Europäischen FTS, welche durch unterschiedliche Interessen zurzeit nicht möglich ist, zu erreichen. Im Übrigen gibt es eine solche Steuer in abgewandelter Form bereits in Frankreich und Italien. Mit diesem Vorschlag sollen die Finanzmärkte stärker am Steueraufkommen beteiligt werden, schließlich haben sie in der Finanzkrise überproportional viel von diesem Aufkommen erhalten. Außerdem sollen die kurzfristigen Spekulationen an den Börsen eingedämmt, oder zumindest weniger lukrativ gemacht werden. Dies soll in Zukunft zu konservativeren Anlagemethoden motivieren um somit auch indirekt mehr Sicherheit für Anleger zu schaffen. Ebenfalls wird mit diesem Vorschlag mehr Transparenz hergestellt, indem nun automatisch Transaktionen erfasst werden sollen und unter anderem die Hochfrequenztransaktionen besser beobachtet werden. Daneben ist der Hochfrequenzhandel eine wichtige Säule in der Steuervermeidung (Stichwort: Cum-Ex) und muss besser kontrolliert werden. Mit einem höheren Steuersatz für den außerbörslichen Handel, wird dieser weniger lukrativ und es kann davon ausgegangen werden, dass mehr solcher Geschäfte wieder an den regulären Märkten stattfinden.

 

Kostenfreie Fahrradmitnahme im Regionalverkehr

Die Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein möge beschließen und an die Landtagsfraktion und Bundestagsfraktion weiterreichen:

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Nahverkehrverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) mit der Prüfung und Erarbeitung eines Konzeptes zur kostenfreien Fahrradmitnahme in Zügen des Regionalverkehrs (RB, RE, NBE, AKN, NEG) zu beauftragen.

Begründung

Eine kostenfreie Fahrradmitnahme würde einen wichtigen Beitrag zu Lösung des „LastMile“ Problems beitragen und zusätzlich den, in den großen Städten zum Teil überlastenden Busverkehr entlasten. Im Zusammenhang mit dem bereits laufenden Projekt des NAH.SH: „B+R: Förderung für Kommunen“ könnte die Verknüpfung des SPNV mit dem Umland gestärkt werden und die Fahrgastzahlen weiter gesteigert. Es muss jedoch eine genaue Prüfung erfolgen, welche Auswirkungen eine solche Maßnahme auf die vorhandenen Kapazitäten, die Haltezeiten an den Stationen und die Barrierefreiheit in den Fahrzeugen hat.