Solidarität in Zeiten von Corona: Hilfen für ArbeitnehmerInnen und für den Tourismus

Es sind sehr turbulente Tage und Wochen, die wir derzeit erleben. Wir müssen alle zu Hause bleiben und sorgen gemeinsam dafür, dass die Verbreitung des Corona-Virus weiter gestoppt wird. Das stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Unsere Gesundheit steht an oberster Stelle. Aber die vielen Einschränkungen haben auch sehr reale Folgen: Geschäfte müssen vorübergehend schließen, Betriebe melden Kurzarbeit an, einige Menschen stehen vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Vollkommen unverschuldet geraten Unternehmen wie Arbeitnehmer:innen in eine Existenz bedrohende Situation. In diesen Zeiten ist eine solidarische Politik ganz besonders wichtig!

Foto: Team Hiller-Ohm

Die Politik in Berlin reagiert auf diese sehr dynamische Situation schnell. Mit vielen Telefonschalten und intensiven Gesprächen hat die Bundesregierung einen umfangreichen Rettungsschirm gespannt. Der Bundestag hat in einer außergewöhnlichen Sitzungswoche diesen Rettungsschirm verabschiedet. Und nach wie vor werden die Rettungsmaßnahmen in vielen Telefonschalten nachverbessert und an die sich ständig ändernde Situation angepasst.

Um Unternehmen zu unterstützen und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern, haben wir zunächst die Regelung für das Kurzarbeitergeld verbessert. Unternehmen, die einen Arbeitsausfall von mindestens zehn Prozent der Beschäftigten erleiden, können bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden. Die Arbeitsagentur übernimmt dann 60 Prozent des Nettolohns sowie die Sozialbeiträge. Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen, werden gebeten, nach Möglichkeit die restlichen 40 Prozent des Lohns auszuzahlen. Das Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit beantragt werden. Das ist der guten sozialdemokratischen Arbeit der SPD zu verdanken.

In Situationen, wo die Existenz von Menschen bedroht ist, bietet der Sozialstaat ein Auffangnetz. Hier kann die Grundsicherung beantragt werden. Menschen, die aufgrund der Corona-Krise die Grundsicherung beantragen müssen, können dies nun vereinfacht machen. Die Berücksichtigung von Vermögen wird vorübergehend ausgesetzt und tatsächliche Wohnungskosten können voll übernommen werden.

Auch zu  anderen Sozialleistungen ist der Zugang derzeit einfacher. Der Kinderzuschlag kann unbürokratischer den Familien zukommen, die aufgrund der derzeitigen Lage einen finanziellen Einbruch erleiden. Eltern, die aufgrund der Schließung von Kita und Schule zu Zeit nicht arbeiten können, sind zudem berechtigt, einen Zuschlag zur Betreuung der eigenen Kinder zu beantragen.

In Zeiten der Corona-Verbreitung treffen die Kontakt- und Reiseeinschränkungen eine Branche besonders intensiv: die Tourismusbranche. Bereits seit Wochen erhalten die vielen Reisebüros und Reiseveranstalter Stornierungen und Absagen. Insbesondere die vielen Reisen über Ostern mussten dieses Jahr ausgesetzt werden. Gleichzeitig bucht in diesen Zeiten kaum noch jemand eine Reise. Das bedeutet für die Reisebranche, dass sie Anzahlungen für gebuchte Reisen zurückzahlen müssen aber keinen Geldzufluss durch neue Kunden haben. Die Branche steht hier vor massiven Herausforderungen. Eine Lösung kann sein, anstelle von Rückzahlung für bereits an- oder bezahlte Reisen, Gutscheine auszugeben. Die EU- Kommission prüft zur Zeit, inwieweit eine solche vorübergehende Neuregelung umgesetzt werden kann. Auch für Flugtickets sowie Veranstaltungen soll diese Regelung gelten.

Schleswig-Holstein als klassischer Tourismusstandort steht im Moment insbesondere vor großen Herausforderungen. Die vielen Restaurants und Cafés sind geschlossen, Reisen zu den beliebten Urlaubsorten am Meer sind nicht mehr möglich, Ferienwohnungen werden storniert und Attraktionen von Freizeitparks bis zu Festivals können nicht besucht werden.

Der Bundestag hat deswegen finanzielle Unterstützung für Unternehmen beschlossen. Über die Förderbanken der Länder können Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen Direktzahlungen beantragen, die sie nicht zurück zahlen müssen. Dem Mittelstand wird insbesondere mit dem Zugang zu günstigen Krediten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) geholfen. Ab Mitte April können Unternehmen des Mittelstands außerdem Schnellkredite beantragen, bei denen die KFW 100 Prozent des Risikos trägt und eine Risikoprüfung durch die Hausbank entfällt.

Damit kommt Finanzminister Olaf Scholz Forderungen des Mittelstands nach, die einen schnellen Zugang zu Liquiditätshilfen gefordert haben. Insbesondere Unternehmen im Bereich Tourismus können von dem einfachen Zugang zu Krediten profitieren: Busunternehmen können dringend anstehende Investitionen vornehmen, Freizeitparks den Einnahmeverlust ausgleichen und Beherbergungen wie Hotels oder Campingplätze für laufende Kosten aufkommen.

Neben all den großen Herausforderungen und sehr starken Veränderungen in unserem Alltag erlebe ich auch eine wachsende Solidarität in unserer Gesellschaft. Nachbarn helfen sich gegenseitig, Freunde sind via Skype und Telefon füreinander da und auch sonst bieten viele Menschen ihre Hilfe an für diejenigen, die gerade nicht vor die eigene Haustür gehen können. Dass viele in diesen schwierigen Tagen füreinander da sind und sich gegenseitig unterstützen und helfen, macht mir Hoffnung!

Gabriele Hiller-Ohm